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Thema: Contergan "Eine einzige Tablette“

  1. #81
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    Für alle, die es wissen wollen. Es gibt mittlerweile Quellen, wo sich der interessierte Verbraucher über Marktrücknahmen und neu entdeckte Risiken von Medikamenten informieren kann.

    Vorweg die Erklärung zur Bedeutung der Aussage zur Häufigkeit von Nebenwirkungen:
    O Sehr häufig mehr als 10 % also mehr als jeder Zehnte
    O Häufig 1-10 % jeder Hundertste bis Zehnte
    O Gelegentlich 0,1-1 % jeder Tausendste bis Hundertste
    O Selten 0,01-0,1 % jeder Zehntausendste bis Tausendste
    O Sehr selten weniger als 0,01 % weniger als jeder Zehntausendste

    Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat dieses Jahr bereits für mehr als 20 Arzneimittel sog. Rote Hand Briefe veröffentlicht.
    http://www.bfarm.de/cln_043/nn_42434...html__nnn=true
    Hier kann man auch schauen:
    http://www.akdae.de/20/40/index.html

    Unmengen an Warnungen, Meldungen und Hinweisen enthält darüber hinaus eine .pdf des Landesinstituts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW
    http://www.loegd.nrw.de/1pdf_dokumen...t-sozpharm.pdf
    Hier sind auch Warnungen/Meldungen zu etlichen Medikamenten zu lesen, die bei bfarm nicht veröffentlicht sind.
    Dies betrifft alleine schon mehrere Medikamente für Oktober.

    Die Meldungen sind auch nach Jahr ab 2003 abrufbar
    http://www.loegd.nrw.de/onlineprofil...newsmonth=2003

    Gleichzeitig zeigt es auch, dass es Unmengen an Informationen für jeden Arzt gibt und man sich fragen mag, wie dieser mit all diesen Informationen umgeht. Schließlich muss er neben der Pflicht sich auf dem Laufenden zu halten auch noch ein bisschen arbeiten.
    Im großen Graubereich der Fehlmedikamentierung mag dies eine Rolle spielen. Wir sind alle nur Menschen.

    Gerade gestern kam darüber hinaus ein Bericht, dass alleine durch falsche Medikamenierung/Dosierung in Krankenhäusern jährlich von 17.000 Toten gesprochen wird. Gezeigt wurde u.a. ein Fall, wo ein Baby die falsche Dosierung im Tropf hatte.

    Nun wurde die Selbstverantwortung und Entscheidungsfreiheit von Patienten erhöht.
    Aus einer Meldung des deutschen Ärzteblatts vom 9.11.07:

    Ein Patient muss vollständig über alle Nebenwirkungen einer Behandlung aufgeklärt werden. Nur so kann er sich beispielsweise in einer Konfliktsituation entscheiden, wenn der Wunsch nach Linderung akuter Schmerzen mit der Gefahr verbunden ist, deshalb später erhebliche Gesundheitsschäden hinnehmen zu müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
    Im zugrunde liegenden Fall machte die Klägerin einen Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld geltend. Während eines Krankenhausaufenthalts wurde ihr zur Behandlung einer Herzarrhythmie das Medikament Cordarex (Amiodaron) verabreicht. In der Pause zwischen einer durchgeführten und einer geplanten Myokardszintigrafie erlitt sie einen Herzstillstand. Dieser konnte zwar innerhalb von zehn Minuten durch Reanimation beendet werden, führte jedoch zu schweren bleibenden Hirnschäden.
    Nach Auffassung des BGH ist der Patient über den Medikamentenwechsel, der mit anderen Risiken verbunden ist als der bisherige Einsatz der Medikamente, umfassend aufzuklären. Entscheidend für die ärztliche Hinweispflicht ist nicht ein bestimmter Grad der Risikodichte, sondern vielmehr, ob das betreffende Risiko dem Eingriff spezifisch anhaftet und bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet wäre. Deshalb ist auch bei äußerst seltenen Risiken aufzuklären. Die Risiken einer zuvor erfolgten ärztlichen Behandlung können somit nicht mit den Risiken der nunmehr vorgenommenen Behandlung verrechnet werden. (Urteil vom 17. April 2007, Az.: VI ZR 108/06) RA Barbara Berner

    Fraglich ist natürlich, ob dies dazu führt, dass ein Patient tatsächlich aufgeklärt wird. Denn die Aufklärung ist zwar jetzt schon Pflicht, der aber häufig genug nicht nachgekommen wird.

    Und seien wir ehrlich, wen wundert das, wenn gleichzeitig das Patientengespräch eine untergeordnete Leistung ist. Ich kenne zwar die aktuelle Vergütung nicht, habe aber in einem Ärzteforum gelesen, dass ein Patientengespräch (unabhängig von der Dauer) in 2006 gerade mal mit 6 Euro! vergütet wurde.

  2. #82
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    Die schönste Stadt an der Leine :)
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    Jaaaa oh Isis...ich halte meine Klappe!

    Ich hoffe ich werde dich in Zukunft nicht mehr mit meinen Beiträgen belästigen!

    Was für ein Lebensprofil muss man hier an den Tag legen? Nur so als Frage, soll ja keine Provokation sein, nur reines Interesse!
    Drop Perfume, not Bombs!

  3. #83
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    Isis ist offline Mein Kind ist hochbegabt
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    absolute Kindergartenrhetorik und nicht mehr kommentarbedürftig.

  4. #84
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    Da ich gerade mal geschaut habe. Schon wieder ein Medikament, dessen Zulassung ruht und für das der Vertrieb ausgesetzt wurde.

    Prexige (Lumiracoxib) sollte nicht mehr verwendet waren, da es schwere Leberschäden hervorruft. Die Marktrücknahme wegen schwerer Leberschädigung und Todesfällen war in Australien schon Mitte August.
    Dabei war es ein recht neues Medikament, das laut einer Studie von 04 weniger Nebenwirkungen auf den Magenbereich hatte als Ibuprofen.

  5. #85
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    Hallo!
    Was damals passiert ist, ist ganz schrecklich. Ich habe heute in meinem Biokurs einen Film darüber gesehen (leider weiß ich nicht, ob es der ist, den du meinst). Aber: Der Wirkstoff im Contergan hat nicht nur eine negative, sondern auch eine sehr positive Wirkung auf manche Krankheiten. Das sollte man auch bedenken!!!

    Lg Mauserl
    Gehe nicht, wohin der Weg dich führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg zu finden ist, um eine Spur zu hinterlassen! (Jean Paul)

  6. #86
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    Original geschrieben von Nicht_der_Papa
    Dabei war es ein recht neues Medikament, das laut einer Studie von 04 weniger Nebenwirkungen auf den Magenbereich hatte als Ibuprofen.
    Nun, wahrscheinlich trifft das sogar zu. Die haben sich vielleicht bei der Entwicklung sosehr auf die Magen-Verträglichkeit konzentriert, daß ihnen die Leberschäden glatt durchgegangen sind. Traurig.
    Aber man sollte bei aller Kritik auch immer daran denken, daß Medikamente eben nicht nur eine Wirkung sondern mindestens auch eine Nebenwirkung haben. Wenn man darüber ab und an mal nachdenkt, hören wir Deutschen vielleicht mal auf, Tabletten wie Lutschbonbons in uns reinzuschaufeln.

  7. #87
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    Deshalb habe ich das gepostet. Jeder sollte sich darüber klar sein, dass jede ärztliche Behandlung zu Heilzwecken, bei der auf irgendeine Weise in den Körper des Patienten eingedrungen wird, nach herrschender Rechtsprechung eine Körperverletzung ist, die nur dann nicht rechtswidrig ist, wenn in sie eingewilligt wird oder ein rechtfertigender Notstand vorliegt.

  8. #88
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    Der neueste Rote-Hand-Brief betrifft Rocephin® (Ceftriaxon), ein Breitspektrum-Antibiotikum der neueren Generation.
    Hier wird aufgrund weltweiter Todesfälle von Früh- und Neugeborenen, die dieses Medikament bei gleichzeitiger Gabe eines Kalziumpräparats bekommen haben, vor der Anwendung gewarnt und darauf hingewiesen, dass es nicht gemeinsam gegeben werden darf.

    Seltsam nur- wir haben Ende 2007, aber: Bereits 1996 wurde von der französischen Arzneimittelsicherheitsbehörde (Afssaps) über schwere unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) bei Früh- und Neugeborenen berichtet, denen Ceftriaxon und kalziumhaltige Lösungen appliziert wurden. In Lungen und Nieren wurden Präzipitate von Ceftriaxon-Kalziumsalz festgestellt, die in einigen Fällen zum Tod führten.

    Der Hersteller selbst gab Anfang 07/07 bekannt den Beipackzettel für sein Antibiotikum Rocephin um einen Warnhinweis zu ergänzen.
    Demnach soll Rocephin bei Neugeborenen nicht in Kombination mit
    Kalzium oder kalziumhaltigen Produkten angewendet werden, teilte das Unternehmen da mit. Der Warnhinweis basiere auf Meldungen, die seit der Lancierung des Medikaments beim Hersteller eingegangen seien. In den letzten Jahren sei es bei Neugeborenen vereinzelt zu tödlichen Reaktionen in der Lunge und Niere gekommen.

    Dies führte nun zu der weiteren Erkenntnis, dass die Präzipitate (Produkte einer Ausfällung) darüber hinaus bei Kindern und Jugendlichen zu einer biliären Pseudolithiase sowie zu Nierensteinen führen können. Gleichwohl es hierzu schon Veröffentlichungen aus 1988 gibt.
    Bei Kindern sollten Dosen von mehr als 80 mg/kg Körpergewicht Ceftriaxon wegen des erhöhten Risikos von Ausfällungen in Gallenblase und Niere vermieden werden.
    Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die Fachkreise informiert und eine entsprechende Risikoinformation auf seiner Homepage veröffentlicht.

    Ja, schön. Nur- vielleicht bin ich dazu ja zu blöd, aber warum passiert da 11 Jahre lang nichts von Seiten unserer Behörden bevor nicht schließlich der Hersteller selbst davor warnt, obwohl es weltweit schon lange bekannt zu sein scheint und wie kann es sein, dass der Hersteller selbst sein Medikament quasi nach Belieben mit einem entsprechenden Warnhinweis versehen kann?
    Für was gibt es dann diese Behörden und wäre es nicht deren Aufgabe, Hersteller zu Warnhinweisen auf Medikamenten zu verpflichten, sowie solche Nebenwirkungen bekannt werden?

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